Allgemeine Geschäftsbedingungen

STAR Maschinen - Allgemeine Mietbedingungen (AMB)

Stand September 2019

§1 Allgemeines- Geltungsbereich:
(1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
(3) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.
(4) Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.

§2 Allgemeine Pflichten der Vertragspartner
(1 ) Die STAR Piping Systems GmbH als Vermieter sichert zu, dass der Mietgegenstand
(2) bei vertragsgemäßem, fachmännischem Gebrauch für die vereinbarte Mietdauer leistungsfähig ist.
(3) Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln und diesen auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser- und Diebstahlschaden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Mietgegenstand darf nur durch Personal bedient werden, das mit der Bedienung des Gerätes vertraut und ausdrücklich, fachlich geschult ist. Nach Ende des Gebrauchs ist der Mietgegenstand unbeschadet und im sauberen Zustand, frei Haus an die STAR Piping Systems GmbH zurückzusenden.

§3 Mängel bei Übergabe des Mietgegenstandes
(1) Der Mieter hat den Gegenstand sofort nach Abholung bzw. nach Anlieferung, auf seine Beschaffenheit und Einsatzfähigkeit zu prüfen.
(2) Beanstandungen sind dem Vermieter sofort schriftlich mitzuteilen.
(3) Im Falle einer berechtigten Mängelanzeige, wird der Vermieter binnen 3 Arbeitstage entscheiden, ob der Mangel behoben oder ein Ersatzgerät (falls Verfügbar) geliefert wird, sofern der Vermieter nicht zur außerordentlichen Kündigung berechtig ist.
(4) Kommt der Vermieter seiner Verpflichtung der rechtzeitigen Bereitstellung bzw. Versands des Mietgegenstandes oder zur Behebung angezeigter Mängel nicht nach, ist der Mieter berechtigt, nach einer 1- wöchigen Frist vom Vertrag zurückzutreten.

§ 4 Mietzeit, Mietkosten und Zahlung
(1) Für die im Vertrag festgelegte Mietzeit gilt folgendes: Ist der Mieter zur Abholung verpflichtet, gilt der festgelegte Tag als Mietbeginn, auch wenn der Mieter das Gerät später abholt. Bei Versendung der Maschine durch die STAR Piping Systems GmbH als Vermieter, ist der angegebene Tag im Mietvertrag gültig.
(1.1) Der Mietbeginn verschiebt sich bei einer bei nicht rechtzeitiger Bereitstellung durch den Vermieter entsprechend.
(1.2) Die Mietzeit endet am Tage der Rückgabe bzw. nach Eingang des Mietgegenstandes beim Vermieter. Der Mieter hat den Mietgegenstand in betriebsfähigem und gereinigtem Zustand zurückzuliefern oder zur Abholung bereitzustellen. Eine Verlängerung der Mietdauer muss rechtzeitig vor Ablauf der ursprünglich vereinbarten Mietzeit, schriftlich dem Vermieter, der STAR Piping Systems GmbH angezeigt werden.
(1.2.1) Im Falle einer fristlosten Kündigung durch den Vermieter, endet die Mietzeit mit sofortiger Wirkung.
(2) Mietkosten und Zahlung:
Die Rechnung wird von dem Vermieter nach Rückgabe des Mietgegenstandes erstellt. Die Mindestmietdauer beträgt 3 Tage. Auch bei weniger Mietzeit werden 3 Tage berechnet. Bei Mietverträgen von längerer Dauer behält sich der Vermieter eine 14- tägige Abrechnung vor. Der jeweilige Rechnungsbetrag ist nach Rechnungserhalt/-datum, sofort ohne Abzug, rein netto fällig.
(2.1) Ist der Mieter mit der Zahlung eines fälligen Betrages länger als 14 Kalendertage nach schriftlicher Mahnung in Verzug, so ist die Firma STAR Piping Systems GmbH berechtigt, den Mietgegenstand nach Ankündigung auf Kosten des Mieters, der den Zutritt zum Mietgegenstand und Abtransport zu ermöglichen hat, abzuholen und darüber anderweitig zu verfügen.
(2.2) Bei Stornierung vonseiten des Mieters werden 30% des Mietsatzes pauschal in Rechnung gestellt. Die Firma STAR Piping Systems GmbH ist jedoch berechtigt, im Einzelfall einen höheren Schaden nachzuweisen und dem Mieter in Rechnung zu stellen.

§ 5 Transport
(1) Der Mieter trägt die gesamten Transportkosten sowie das Transportrisiko.
(1.1) Für den Fall der Abholung durch den Mieter gilt, dass das Gerät am Tage des Mietbeginns zur Abholung bei dem Vermieter bereitsteht, es sei denn, einen andere Abholstelle ist vereinbart. Der genaue Tag der Abholung ist schriftlich abzustimmen.
(1.2) Für den Fall der Versendung gilt, dass der Vermieter das Gerät spätestens am Tage des Mietbeginns an die angegebene Anschrift zum Versand bringt. Der Versand durch den Vermieter durch den Vermieter erfolgt auf Kosten und Gefahr des Mieters.
(1.3) Der Mieter hat das Gerät auf seine Kosten und Gefahr, spätestens an dem genannten Tag der Beendigung der Mietzeit, der STAR Piping Systems GmbH als Vermieter, zurückzugeben. Der Mietgegenstand ist für den Rücktransport auf einer Einwegpalette und Gurten oder ähnliches zu sichern um eventuelle Transportschäden vorzubeugen. Bei Unterlassung werden Folgekosten und Reparaturen dem Mieter in Rechnung gestellt.
(1.3.1) Vor Rückgabe ist der Vermieter schriftlich zu informieren. Die Rücknahme durch die STAR Piping Systems GmbH als Vermieter erfolgt generell unter Vorbehalt Geräteeingangskontrolle/- Prüfung im Hinblick auf Schäden und Verschmutzungen.

§ 6 Pflichten des Mieters
(1) Der Mieter ist verpflichtet,
(1.1) Den Mietgegenstand vor Überstrapazierung in jeder Weise zu schützen.
(1.2) Die Betriebsanleitung für die überlassenen Mietgeräte zu beachten.
(1.3) Notwendige Inspektions- und Instandsetzungsarbeiten rechtzeitig anzukündigen und unverzüglich durch die Firma STAR Piping Systems GmbH ausführen zu lassen.

§ 7 Sonstige Pflichten des Mieters
(1) Der Mieter darf den Mietgegenstand ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht weiter beziehungsweise untervermieten oder sonstige Rechte an dem Mietgegenstand Dritten einräumen.
(1.1) Sollten dritte Personen den Mietgegenstand benutzen, tritt der Mieter bereits beim Beginn des Mietvertrages seine Ansprüche gegen die dritte Person aus einer solchen Verwendung an die Firma STAR Piping Systems GmbH ab und verpflichtet sich, Anschriften solcher Personen und Belege für die Höhe seiner Ansprüche jeweils sofort der Firma STAR Piping Systems GmbH mitzuteilen. Die Abtretung hat zur Folge, dass die Firma STAR Piping Systems GmbH zum Einzug ihrer eigenen Ansprüche bis zur Höhe dieser Ansprüche bei der dritten Person unmittelbar berechtigt ist. Die Firma STAR Piping Systems GmbH nimmt diese Abtretung an.
(1.2) Der Mieter hat geeignete Maßnahmen zu treffen, die Maschine vor Diebstahl zu schützen.
(1.3) Bei Unfällen die in Verbindung mit den Mietgegenstand stehen, sind unverzüglich der Firma STAR Piping Systems GmbH mitzuteilen. Bei Verkehrsunfällen oder Diebstahl ist die Polizei hinzuziehen.
(1.4) Der Mieter hat die jederzeitige Besichtigung des Mietgegenstandes durch den Vermieter zu gestatten.
(1.5) Ist das Mietverhältnis beendet und der Mieter seiner Verpflichtung zur Rückgabe nicht nachgekommen, ist der Vermieter berechtigt, den Mietgegenstand auf Kosten des Mieters abzuholen.
(1.6) Verstößt der Mieter gegen diese Pflichten, so ist er verpflichtet, der Firma STAR Piping Systems alle Schäden zu ersetzen, die daraus entstehen.

§ 8 Verletzung der Pflichten
(1) Ist aus dem Zustand des zurückgelieferten Mietgegenstandes ersichtlich, dass der Mieter seiner in § 6 und § 7 Unterhaltungsverpflichtung nicht nachgekommen ist, so hat die Firma STAR Piping Systems GmbH Anspruch gegen den Mieter auf Zahlung in Höhe des vereinbarten Mietpreises für die Zeit, die bis zur Beendigung der Instandsetzungsarbeiten benötigt wird.
(2) Alle Kosten für die Instandsetzung des Mietgegenstandes werden durch die Firma STAR Piping Systems an dem Mieter vor den Instandsetzungsarbeiten in geschätzter Höhe bekannt gegeben. Der Mieter werden die Kosten durch die Firma STAR Piping Systems in Rechnung gestellt.

§ 9 Eigentum
(1) Der Mietgegenstand bleibt bis zu einer etwaigen käuflichen Übernahme während der ganzen Mietdauer Eigentum des Vermieters. Der Mieter darf nicht zum Nachteil des Vermieters darüber verfügen und hat es von Pfändungen, Belastungen und sonstigen Inanspruchnahme durch Dritte freizuhalten. Tritt dennoch einer der erwähnten Umstände ein, ist der Vermieter sofort zu benachrichtigen.

§ 10 Kündigung
(1) Wenn eine Festmietzeit vereinbart ist, besteht für keine beiden Vertragspartner die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung.
(2) Eine außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn
(2.1) nach Vertragsschluss bekannt wird, dass die Kreditwürdigkeit des Mieters fraglich ist.
(2.2) der Mieter ohne Einwilligung der Firma STAR Piping Systems GmbH den Mietgegenstand nicht ordnungsgemäß verwendet oder an einen anderen Ort verwendet wird, ohne eine Zustimmung von der Firma STAR Piping Systems GmbH zu erhalten.

§ 11 sonstige Bestimmungen
(1) Der Mieter ist verpflichtet, vor Inbetriebnahme vom gesamten Inhalt aller übergegebenen Unterlagen (insbesondere der Bedienungsanleitung) Kenntnis zu nehmen und die Hinweise zu beachten. Werden die Obliegenheiten nicht beachtet, ist der Mieter zum Schadenersatz verpflichtet.
(2) Die Geltungsmachung eines Schadenersatzanspruches gleich welcher Art wird seitens des Mieters gegenüber der STAR Piping Systems GmbH ausdrücklich ausgeschlossen.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform.

§12 Gerichtsstand – Erfüllungsort
(1) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts (CISG).
(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.