Whistleblowing
Wir übernehmen Verantwortung für integres und regelkonformes Handeln. Zur frühzeitigen Erkennung und Vermeidung von Fehlverhalten haben wir ein Hinweisgebersystem gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eingerichtet.
Was können Sie melden?
Über das Hinweisgebersystem können insbesondere folgende Sachverhalte gemeldet werden:
- Verstöße gegen strafrechtliche Vorschriften
- Bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeiten
- Verstöße gegen geltende Rechtsvorschriften von Bund und Ländern (z. B. Datenschutz, Produktsicherheit)
Schutz von Hinweisgebern
Wir garantieren Vertraulichkeit. Ihr Hinweis wird streng vertraulich behandelt und nur von den zuständigen Personen der Meldestelle bearbeitet. Niemand, der eine Meldung in gutem Glauben abgibt, muss Repressalien (wie Kündigung, Abmahnung) befürchten.
Das Verfahren
Nach Eingang Ihrer Meldung bestätigen wir Ihnen innerhalb von 7 Tagen den Erhalt. Innerhalb von 3 Monaten erhalten Sie Rückmeldung über geplante oder ergriffene Folgemaßnahmen.